Urlaubstag zu Heiligabend und Silvester: Die Rechtslage für Arbeitnehmer

Jedes Jahr stellen Sie sich vermutlich dieselben Fragen: Ist Heiligabend ein Urlaubstag per Gesetz oder müssen Sie sich freinehmen? Wie ist es mit Silvester? Die Antwort lautet prinzipiell: Weder der 24. noch der 31. Dezember sind gesetzliche Feiertage. Allerdings existieren einige Ausnahmen, aufgrund derer Sie doch nicht arbeiten müssen.

Ausnahme 1: Weihnachten und Silvester fallen auf einen Sonntag

Fallen Weihnachten und Silvester auf einen Sonntag, so greift der “Sonntagsschutz” (§ 9Arbeitszeitgesetz) für Arbeitnehmer. Von diesem ausgenommen sind allerdings Angestellte der folgenden Berufsgruppen:

  1. Pflegeberufe
  2. Feuerwehr
  3. Rundfunk
  4. Gastronomie

Hat das Bundesland einen verkaufsoffenen Sonntag für Weihnachten und Silvester angesetzt, müssen Sie auch im Einzelhandel an diesen Tagen arbeiten.

Ausnahme 2: Sie arbeiten nach einem Tarifvertrag

Die meisten Tarifverträge sehen bestimmte Regelungen für Weihnachten und Silvester vor. Entweder sind diese Tage prinzipiell frei oder Sie müssen maximal Teilzeit arbeiten. Letzteres bedeutet, dass die Höchstarbeitszeit vier Stunden nicht übersteigen darf.

Ausnahme 3: Betriebsferien über Weihnachten und Silvester

Wenn Ihr Unternehmen Betriebsferien über Weihnachten und Silvester macht, müssen Sie keine Urlaubstage für den 24.12. und den 31.12. opfern. Allerdings müssen Sie Urlaub für den Zeitraum vom 27.12. bis zum 30.12. nehmen. Hier könnte es allerdings in Zukunft Änderungen geben, da viele Arbeitnehmer eigentlich an diesen Tagen arbeiten möchten.

Bild: Bigstockphoto.com / Maridav

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