Mautkosten in Italien: Das sollten Sie bei Ihrer Italien-Reise beachten
Anders als in Deutschland werden in Italien fast alle Autobahnen von Privatunternehmen gebaut und betrieben. Deshalb wird für die Nutzung der meisten Strecken eine Maut erhoben, deren Höhe von der Kilometerzahl und der Art des Fahrzeugs abhängt. In einigen Ballungszentren wie Mailand werden auch Pauschalbeträge verlangt. Da gerade in Norditalien das Autobahnnetz so dicht ist, dass es nicht sinnvoll ist, auf gebührenfreie Schnell- oder Landstraßen auszuweichen, sollten alle, die einen Urlaub an der Adria planen und mit dem Auto anreisen wollen, die Mautkosten in Italien von vorneherein berücksichtigen.
Zahlung der Autobahnmaut
Reisende, die nur gelegentlich auf italienischen Autobahnen unterwegs sind, können die fälligen Gebühren jeweils direkt nach jedem gefahren Abschnitt bezahlen. Dafür muss an der Mautstation bei der Autobahneinfahrt an einer Zugangsschranke eine Mautkarte gezogen werden. Diese wird dann bei der Ausfahrt in einen Bezahlautomaten eingeführt, der den zu zahlenden Betrag anzeigt. Je nach Fahrspur kann diese Summe dann mit Bargeld, einer Prepaid-Karte oder der Kreditkarte beglichen werden. Falls die Mautkarte unterwegs verloren gehen sollte, wird davon ausgegangen, dass die Autobahn von der ersten Station an genutzt wurde. Es ist deshalb wichtig, sie stets gut aufzubewahren.
Telepass
Alle, die regelmäßig in Italien Urlaub machen, weil sie beispielsweise eine Ferienwohnung in Jesolo oder einem anderen Badeort besitzen und deshalb über eine italienische Kontoverbindung verfügen, können auch einen Telepass benutzen. Bei diesem System wird die gefahrene Strecke automatisch ermittelt und die fällige Gebühr vom Konto abgebucht.
Wichtig zu wissen
Bei den Mautstationen kann nicht auf jeder Spur jedes Zahlungsmittel verwendet werden. Es ist deshalb wichtig, sich rechtzeitig in die richtige Spur einzuordnen, zumal das Zurücksetzen und Wenden in diesem Bereich verboten ist. Bei Zuwiderhandlung kann nicht nur ein hohes Bußgeld erhoben werden, sondern auch der Führerschein und schlimmstenfalls sogar das Fahrzeug einbehalten werden.
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